Dauer der Mitgliedschaft / Kündigung
Die Mitgliedschaft gilt nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die DLG bis zum Ende des Kalenderjahres, es sei denn, es wurde eine Mitgliedschaft für das Folgejahr vereinbart. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein Jahr, wenn die Mitgliedschaft nicht gekündigt wurde.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich an den DLG-Mitgliederservice zu erfolgen.
Das Mitglied erhält per Brief eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Datums, an dem die Mitgliedschaft endet.
Kontakt
DLG e.V. Mitgliederservice • Tel.: +49(0)69/24 788-205 • Fax: +49(0)69/24 788-124 • mitgliederservice@DLG.org