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Mechanisierung der Pflege stillgelegter Flächen

DLG-Merkblatt 295

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Autoren:

– Fachbereich Landtechnik –
Ausschuß für Technik in der pflanzlichen Produktion
Bearbeitet von:
Dr. sc. agr. Joachim Brunotte und Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Rainer H. Biller,
Institut für Betriebstechnik der FAL, Braunschweig
Dr. Walter Kruse, Landwirtschaftskammer Hannover

Die Überschußproduktion auf dem Getreidemarkt hat 1988 im Rahmen von EG-Programmen zur Flächenstillegung geführt /1/. Diese Gemeinschaftsaufgaben verfolgen primär das Ziel der Marktentlastung. Unter Berücksichtigung bestimmter Rahmenbedingungen können auch positive Effekte auf den Naturschutz ausgehen.

Es wird zwischen verschiedenen Formen der Flächenstillegung unterschieden. Zu Beginn als Dauerbrache auf Grenzstandorten eingeführt, hat die Stillegung seit den jüngsten Agrarbeschlüssen auch Einzug in die Fruchtfolgen auf guten Standorten gehalten. Hier wird die Rotationsbrache mit aktiver Begrünung (als Untersaat bzw. im Herbst oder Frühjahr bestellt) durch Pflanzenarten, die als Zwischenfrüchte (Gras, Phacelia oder Ölrettich, auch im Gemisch mit Klee) bekannt sind, der Selbstbegrünung vorgezogen /2/3/.

Bei der Verfahrensbewertung der Flächenstillegung geht es nicht allein um die Betrachtung des Verfahrensabschnittes „Pflege“, sondern auch um den vorgelagerten Bereich „Bodenbearbeitung zur Begrünung“ und den nachgelagerten Bereich „Bodenbearbeitung zum Anbau der Folgefrucht“ /4/.
Bei der Landbewirtschaftung kommt es - insbesondere in der Situation sinkender Preise - darauf an, praxisgerechte Anbausysteme auf der Basis folgender Forderungen zu entwickeln:

  • Untersuchung alter und neuer Techniken hinsichtlich Arbeitseffekt und Leistungsbedarf
  • Nutzung aller Möglichkeiten der Kosten- und Energieeinsparung beim Technikeinsatz
  • Berücksichtigung von Bodenschutzanforderungen.

Kontakt

DLG e.V. • Michael Biallowons • Tel.: +49(0)69/24 788-209 • m.biallowons@DLG.org