Positivliste für Einzelfuttermittel
Die "Positivliste für Einzelfuttermittel" wurde 2001 von der Normenkommission vorgelegt, einem Gremium unabhängiger Fachleute des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) vorgelegt. Mitglieder im ZDL sind der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Verband der Landwirtschaftskammern und die Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG). Die Positivliste erhöht die Transparenz und damit die Sicherheit in der Erzeugung von Futtermitteln. In Zukunft sollen zur Produktion von Mischfuttermitteln und zur Fütterung nur Rohstoffe verwendet werden, die nach strenger Prüfung in der Liste eingetragen sind.
Aktueller Bericht aus der Normenkommission für Einzelfuttermittel im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft.
Die Normenkommission für Einzelfuttermittel legt die 14. Version der Positivliste vor. Anstoß zur Überarbeitung der 13. Version war, neben der Neuaufnahme weiterer Einzelfuttermittel, die Weiterentwicklung und Konkretisierung.
In der vorliegenden Auflage sind 17 Einzelfuttermittel neu aufgenommen und 7 Änderungen bei bereits aufgenommenen Einzelfuttermitteln eingearbeitet worden. Zudem wurden 4 Löschungen vorgenommen und wesentliche Erläuterungen überarbeitet. Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass die Positivliste für Einzelfuttermittel offen ist für Neuerungen und Änderungen.
Das bei vielen in der Positivliste gelisteten Einzelfuttermitteln geforderte Datenblatt hat sich etabliert. Es führt relevante Daten zum Herstellungsprozess, zu "kritischen Kontrollpunkten", zur Verwendung von Verarbeitungshilfsstoffen und zu Analysen auf. Es ist Aufgabe der Verwender von Futtermitteln (Mischfutterhersteller wie Landwirte), beim Bezug der entsprechenden Einzelfuttermittel das Datenblatt nachzufragen. Die Hersteller und "Inverkehrbringer" dieser Futtermittel sind aufgefordert, das Datenblatt vorzuhalten, den Kunden zugänglich zu machen und bei Änderungen des Herstellungsprozesses das Datenblatt zu aktualisieren und die Verwender auf die Änderungen hinzuweisen.
In der 14. Version werden die Änderungen zur 13. Version im Vorwort in Tabelle 1 (Seite XX) aufgeführt. Bitte prüfen Sie, ob bei den für Sie relevanten Produkten Änderungen erfolgt sind. Der Positivliste ist am Ende ein alphabetisches Register der Futtermittel angefügt.
Die Positivliste ist auch zukünftig eine offene Liste, in der Streichungen, Änderungen oder Neuaufnahmen möglich sind. Änderungen/ Neuaufnahmen die nach Veröffentlichung der 14. Version erfolgen, werden an gesondert veröffentlicht.
Neue Antragsunterlagen für die Neuaufnahme eines Einzelfuttermittels in die Positivliste sind über den Antrag Einzelfuttermittel abzurufen. Die vollständigen Antragsunterlagen sind per Mail oder auf postalischem Wege an die Fachstelle zu senden.
Die weitere Arbeit der Normenkommission betrifft die Überarbeitung, Aktualisierung und Pflege der Liste. Dabei werden neue Erkenntnisse zur Herstellung, Zusammensetzung oder Verwendung der Futtermittel berücksichtigt und vor allem die Risikobewertung von sowohl neuen als auch bereits gelisteten Produkten eine besondere Beachtung finden. Insbesondere gibt es auch weiterhin einen großen Nachholbedarf bei einer Vielzahl von Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen der Lebensmittelherstellung, die zu Futterzwecken eingesetzt werden sollen, um deren Eignung als Futtermittel und ihre Unbedenklichkeit transparent zu dokumentieren.
Ergänzende Erläuterungen zu Streichungen/Löschungen aus der Positivliste.
Die von der Normenkommission für Einzelfuttermittel vorgelegte 14. Auflage der Positivliste soll in der jeweils aktuellen Version eine umfassende Übersicht über Einzelfuttermittel für Nutztiere liefern. Deshalb bedarf sie der ständigen Aktualisierung und Pflege, bei der Neuaufnahmen, Änderungen und Streichungen/Löschungen grundsätzlich und jederzeit möglich sind.
Durchgeführte Änderungen werden zur Wahrung einer ausreichenden Transparenz in der Positivliste in Tabelle 1 (14. Auflage, Seite XX) für den jeweils geltenden Zeitraum aufgeführt.
Streichungen/Löschungen für beispielsweise aktuell im EU-Regulierungsverfahren befindliche Produkte werden seitens der Normenkommission auf die „Graue Liste“ gesetzt, die ebenfalls unter: https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/themen/tierhaltung/positivliste-fuer-einzelfuttermittel/ zugänglich ist. Diese Produkte werden von der Normenkommission dennoch weiter bearbeitet, die Ausweisung auf der „Grauen Liste“ dient somit der frühzeitigen Kommunikation, um Produzenten, Inverkehrbringern oder Verwendern ausreichend Gelegenheit zur Anpassung und Einstellung auf die neue Regelung zu geben.