Von einem Euro erhält der Landwirt nur 22 Cent
Der Anteil der landwirtschaftlichen Verkaufserlöse an den Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel inländischer Herkunft lag laut RLV im Jahr 2019 bei 22 Prozent. Anfang der 70er Jahre lag der entsprechende Anteil mit 48 Prozent mehr als doppelt so hoch. Bei Milch und Milcherzeugnissen betrug der Anteil in 2019 39 Prozent, bei Fleisch und Fleischwaren 22 Prozent. Am niedrigsten ist der Erlösanteil nach wie vor bei Brotgetreide und Brotgetreideerzeugnissen mit 4 Prozent.
Selbst landwirtschaftliche Erzeugerpreise für Backweizen von 200,- Euro/t stellen nur einen geringen Kostenfaktor bei der Brotherstellung dar. So entfallen bei einem Brötchen weniger als 7 Prozent des Preises auf seinen Getreideanteil. Für die Herstellung eines Brötchens benötigt der Bäcker etwa 34 g Mehl. Bei einem Ausmahlungsgrad von rund 75 Prozent sind das lediglich 45 g Weizen. Um den Brötchenpreis um nur einen Cent anzuheben, müsste sich der Getreidepreis verdoppeln. Schwerwiegender in der Preiskalkulation der Bäcker sind dagegen die Kosten für Energie und Arbeit.
Von 1950 bis 2019 hat sich der Nettostundenverdienst eines Industriearbeiters auf mehr als das 24-fache erhöht. Da die Brotpreise nur um das 12-fache gestiegen sind, kann sich der Industriearbeiter für seinen Stundenlohn heute (2019) doppelt so viel Brot kaufen wie noch vor 69 Jahren.
Der Weizenerzeugerpreis lag 2019 in etwa auf dem Niveau von 1950; bezogen auf das Endprodukt wie ein dunkles Mischbrot erlöst der Landwirt nur knapp 6 Prozent. Demgegenüber waren es 1950 entsprechend noch zwei Drittel des Brotpreises. Wären die Weizenpreise seit 1950 genauso stark gestiegen wie die Inflationsrate, dann könnten die landwirtschaftlichen Erzeuger für einen Doppelzentner (100 kg) heute (2019) etwa 92,- Euro erlösen.
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