Insektenschutz: Neuer Fördermittel-Topf
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat im Rahmen der Agrarministerkonferenz ihren Länderkollegen bekannt gegeben, dass in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) von Bund und Ländern ein neuer Fördergrundsatz „Erschwernisausgleich Pflanzenschutz“ geschaffen wird und erfolgreich um Zustimmung geworben. Der Fördergrundsatz wird Teil des Sonderrahmenplanes Insektenschutz. Das Ministerium berichtet weiterhin:
Zur Finanzierung dieses Fördergrundsatzes werden im Sonderrahmenplan ab dem Haushalt 2022 zweckgebunden zusätzlich 65 Mio. Euro veranschlagt; die maßnahmenspezifische Zweckbindung wird auch in Form eines Haushaltsvermerks festgehalten. Der Gesamtplafonds des Einzelplans 10 wird jährlich um diesen Betrag erhöht.
Inhaltliche Eckpunkte des Fördergrundsatzes sind:
- die Förderung richtet sich ausschließlich an Landwirte, deren Flächen von Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die geplante Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung und durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen sind;
- die Förderung wird in Übereinstimmung mit Artikel 30 der ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)-Verordnung in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, die in Natura 2000-Gebieten liegen, für Grünland in FFH-Gebieten (Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und für Flächen im Randbereich von Gewässern im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie angewandt;
- förderfähig sollen zusätzliche Kosten und Einkommensverluste durch die Einschränkungen hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sein, die Förderung wird als Zuschuss gewährt;
- die Höhe der Förderung bemisst sich nach der aufgrund betrieblicher Daten objektiv ermittelten Durchschnittsbelastung der Betriebe durch die geplante Fünfte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung und durch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes;
- den Ländern soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die in dem Fördergrundsatz der GAK festgelegten Förderbeträge bei Vorliegen regional höherer Erschwernisse entsprechend den allgemeinen Bestimmungen des Förderbereichs 4 zu erhöhen.
Nach Zustimmung durch die Haushalts- und Koordinierungsreferenten des Bundes und der Länder wird umgehend die beihilferechtliche Notifizierung bei der Europäischen Kommission eingeleitet.
Laut Klöckner sei dies eine klare Zusage für die Landwirte. Die 65 Mio. Euro des Bundes würden von den Bundesländern aufgestockt. Mit den bereits vorhandenen Förderungen stünden insgesamt 250 Mio. Euro für Insektenschutzleistungen alleine über die GAK zur Verfügung.