Die Baustellen der DüVO
Ackerbauer Ludger Deters vom Betrieb S&M Teepker GbR machte in der vergangenen Sitzung des DLG-Ausschusses für Pflanzenernährung an seinem Betriebsbeispiel klar, wie ein Nährstoff- und Dokumentationsmanagement im Sinne der DüVO funktionieren kann. Er zeigte aber auch, wie weit Kennzahlen und Pflichten von der Praxis entfernt sind – mit Konsequenzen.
Die Sitzung des Ausschusses am 23. Juni war gut besucht, da das gewählte Thema allen auf der Seele brennt. Das gilt für Praktiker, Berater und auch für die Vertreter der Industrie. Die Düngeverordnung mit all ihren Anhängseln braucht ein sehr stringentes Vorgehen, vom ersten Tag der Düngeplanung bis hin zur abschließenden Dokumentation aller Maßnahmen, Abgaben und Aufnahmen von Düngern aus und in den Betrieb.
Ludger Deters zeigte auf beeindruckende Weise, wie beim Betrieb S&M Teepker GbR in Handrup, Niedersachsen, vorgegangen wird. Die große Herausforderung ist natürlich der hohe Anfall von organischen Düngern. Einerseits ein wertvoller Volldünger, der richtig angewendet nicht nur optimale Pflanzenversorgung gewährleistet, sondern der aber andererseits auch die Bodenqualität maßgeblich beeinflusst.
So werden die verschiedenen organischen Dünger aus Geflügel- und Schweinmast im Ackerbau verwertet. Teils mit vorheriger Aufbereitung, über direkte Einarbeitung, Schleppschlauch, je nach dem mit vorheriger Ansäuerung, Applikationskarte, und so weiter.
Die Dokumentation beginnt bereits direkt auf der Ackerfläche per App. Wirtschaftsdüngermengen, Flächen, Mitarbeiter, etc. werden online in die Ackerschlagkartei eingespeist. Leider fehlt es noch an geeigneten Schnittstellen, zum Beispiel zu ENNI, dem System für Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen. Der Betrieb verwendet darüber hinaus möglichst viele Hilfsmittel und Entscheidungsunterstützungen, um die anfallenden Nährstoffe möglichst effizient zu nutzen und gleichzeitig den Ansprüchen der Dokumentation gerecht zu werden.
Trotz vieler Hilfsmittel sieht sich der Ackerbauer dennoch vor großen Herausforderungen. Der dokumentarische Aufwand bei der Abgabe von Wirtschaftsdüngern ist hoch, und die immer noch papierbasierte Unterschriftensammlung aller Beteiligten (Abgeber, Beförderer, Aufnehmer – und zurück) innerhalb einer vorgegebenen Zeit lässt sich im Alltag nur mühselig umsetzen.
Dass die in der DüVO angegebenen Kennzahlen für Nährstoffgehalte der verschiedenen Wirtschaftsdünger und gar die Mengen pro Tier nicht mit den betriebseigenen Zahlen zusammen passen, kommt noch hinzu. Die hocheffiziente Fütterung (P- und N-reduziert) führt zu geringeren Nährstoff- und Mengenfrachten. So stimmt die betriebliche Planung nicht mit den Tabellenwerken der DüVO überein. Damit werden die Regelungen einer fortschrittlichen Betriebsführung nicht gerecht.
Hinzu kommt, dass der Großteil der Betriebsflächen in Roten Gebieten liegt. Auch hier kommt die Praxis an ihre Grenzen. Trotz hoher Motivation und der Nutzung möglichst aller Stellschrauben zum Nährstoffmanagement und Dokumentation denkt der Ackerbauer über das Abstoßen von Pachtflächen nach, die in Roten Gebieten liegen und zudem über die Vereinfachung von Fruchtfolgen, um Planung und Dokumentation zu erleichtern.
Im Gespräch mit den Kollegen und Kolleginnen aus dem Ausschuss wurde klar, dass die Hürden sogar für einen nahe am Optimum arbeitenden Betrieb sehr hoch sind. Bisher traut sich kaum ein Betrieb erfassen, wie viele Arbeitsstunden nur für die Dokumentation aufgewendet werden. Zusammen mit den sich verändernden Rahmenbedingungen in der Tierhaltung, dem Wunsch nach Extensivierung im Ackerbau und demzufolge geringeren Erträgen und Einkommen wird das Wirtschaften immer schwieriger.
Dass die Düngeverordnung eine nicht schlussendlich zufriedenstellende Lösung darstellt, ist allen klar, auch den Machern. In der Sitzung des Ausschusses und dem Bericht aus der Praxis wurden die Baustellen offensichtlich. Es gilt hier, gemeinsam weiter zu arbeiten, die Regelungen praktikabel zu gestalten und der Landwirtschaft eine Perspektive zu bieten.