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Die Positivliste für Einzelfuttermittel, 14. Auflage

Die mit Futtermittelexperten aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzte Normenkommission im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft hat nach sorgfältiger fachlicher Prüfung die Aufnahme von acht Einzelfuttermitteln in die Positivliste beschlossen. Darüber hinaus wurde die Veröffentlichung der aktualisierten 14. Auflage der Positivliste für Einzelfuttermittel bekannt gegeben, in die die neu gelisteten Einzelfuttermittel direkt aufgenommen wurden. Die Positivliste steht hierzum Download zur Verfügung.

Mit der nun veröffentlichten 14. Auflage ist die Positivliste auf über 400 eingetragene Einzelfuttermittel in 18 Futtermittelgruppen angestiegen. Dies untermauert neben der enormen Vielfalt ebenso die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer gründlichen und vor allem fachlich fundierten Bewertung der anfallenden Einzelfuttermittel, damit diese beim Nutztier mit einer hohen Transparenz sowie sicher und zweckorientiert zum Einsatz kommen können.

In die 14. Auflage der Positivliste wurden mit den bereits zuvor veröffentlichten Ergänzungen insgesamt 17 Einzelfuttermittel neu aufgenommen, dazu wurden sieben Änderungen bei bereits aufgenommenen Einzelfuttermitteln und sonstige Erläuterungen eingearbeitet sowie vier Löschungen durchgeführt.

Die aus der Positivliste gelöschten Erzeugnisse wurden auf die „Graue Liste“ gesetzt, da diese sich aufgrund futtermittelrechtlicher Änderungen in der Einordnung als Futterzusatzstoffe befinden, wodurch die Zuordnung als Einzelfuttermittel in der Positivliste entfällt. Bis zur endgültigen Klärung verbleiben diese Produkte auf der „Grauen Liste“.

Die Normenkommission bewertet und entscheidet über Anträge zur Aufnahme in die deutsche Positivliste für Einzelfuttermittel. Anträge von Futtermittelherstellern auf Aufnahme in die Positivliste werden im Gegensatz zum EU-Katalog einer unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung hinsichtlich der verwendeten Rohstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe sowie des Herstellungsprozesses unterzogen.

Zur Beurteilung eines vorgestellten Produktes als zur Nutztierernährung geeignet, prüft die Normenkommission sehr intensiv die kritischen Kontrollpunkte im Verfahren. Das Einzelfuttermittel wird anhand der Antragsunterlagen auf Unbedenklichkeit, insbesondere auf chemische Verunreinigungen, Rückstände von Verarbeitungshilfsstoffen sowie sonstige unerwünschte Stoffe geprüft. Grundlage der Beurteilung ist unter anderem die Vorlage eines umfassenden HACCP-Konzeptes mit den sich daraus ergebenden Analyseergebnissen und sonstigen Nachweisen inklusive der Beherrschungsmaßnahmen der CCPs.

Im Rahmen der Risikobewertung wird zudem festgelegt, ob ein Datenblatt notwendig ist. Weiter legt das Gremium ein besonderes Augenmerk auf den Futterwert und den tatsächlichen Einsatzzweck. Die Positivliste ist eine offene Liste, in der Streichungen, Änderungen oder Neuaufnahmen jederzeit möglich sind.

Weitere Informationen erhalten Sie im DLG-Fachzentrum Landwirtschaft (Kontakt: Dr. Detlef Kampf, Tel.: 069/24788-320, Mail: d.kampf@dlg.org)

 

Link zum kostenlosen Download der Positivliste siehe Textanfang.