Positivliste für Einzelfuttermittel jetzt in Englisch
Im Juli wurde die 14. Auflage der Positivliste für Einzelfuttermittel veröffentlicht. Nun steht auch die englische Übersetzung auf der DLG-Webseite zur Verfügung. Damit wird Antragstellern und Anwendern wie beispielsweise Qualitätsstandardgebern aus dem nichtdeutschsprachigen Raum die Nutzung der Positivliste ermöglicht beziehungsweise erleichtert. Darüber hinaus dient dies der Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Positivliste und der Herausstellung der Bedeutung und des Nutzens der Arbeit der Normenkommission für Einzelfuttermittel im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft.
In die 14th Edition of the Positive List for Straight Feeding Stuffs wurden acht Einzelfuttermittel direkt und mit den bereits zuvor veröffentlichten Ergänzungen weitere 17 Einzelfuttermittel neu in die Positivliste aufgenommen. Dazu wurden sieben Änderungen bei bereits aufgenommenen Einzelfuttermitteln und sonstige Erläuterungen eingearbeitet sowie vier Löschungen durchgeführt. Mit der Neuauflage wurde die Positivliste nun auf über 400 eingetragene Einzelfuttermittel in 18 Futtermittelgruppen erweitert.
Wie in der deutschen Ausgabe wurden die aus der Positivliste gelöschten Erzeugnisse auf die Grey List gesetzt, da diese sich aufgrund futtermittelrechtlicher Änderungen in der Klärung zur Einordnung als Futterzusatzstoffe befinden, wodurch die Zuordnung als Einzelfuttermittel in der Positivliste entfallen kann. Bis zur endgültigen Klärung verbleiben diese Produkte auf der Grey List.
Die Normenkommission bewertet und entscheidet über Anträge zur Aufnahme in die Positivliste für Einzelfuttermittel. Anträge von Futtermittelherstellern auf Aufnahme in die Positivliste werden im Gegensatz zum EU-Katalog einer unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung hinsichtlich der verwendeten Rohstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe sowie des Herstellungsprozesses unterzogen. Zur Beurteilung eines vorgestellten Produktes als zur Nutztierernährung geeignet prüft die Normenkommission sehr intensiv die kritischen Kontrollpunkte im Verfahren.
Das Einzelfuttermittel wird anhand der Antragsunterlagen auf Unbedenklichkeit, insbesondere auf chemische Verunreinigungen, Rückstände von Verarbeitungshilfsstoffen sowie sonstige unerwünschte Stoffe geprüft. Grundlage der Beurteilung ist unter anderem die Vorlage eines umfassenden HACCP-Konzeptes mit den sich daraus ergebenden Analyseergebnissen und sonstigen Nachweisen inklusive der Beherrschungsmaßnahmen der CCP`s. Im Rahmen der Risikobewertung wird zudem festgelegt, ob ein Datenblatt notwendig ist. Weiter legt das Gremium ein besonderes Augenmerk auf den Futterwert und den tatsächlichen Einsatzzweck.
Die Positivliste ist eine offene Liste, in der Streichungen, Änderungen oder Neuaufnahmen jederzeit möglich sind. Weitere Informationen erhalten Sie im DLG-Fachzentrum Landwirtschaft (Kontakt: Dr. Detlef Kampf, Tel.: 069/24788-320, Mail: d.kampf@dlg.org).