Geplante Öko-Regelungen nach 2023
Friedrich Kerkhof meint: Bei der Prämienhöhe muss teils nachjustiert werden
Mit den Vorschlägen des Bundes für die einjährigen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) nimmt die GAP nach 2023 deutliche Konturen an. Sind die geplanten Förderprämien attraktiv?
Agrarumweltmaßnahmen von der Begrünung, über Feldrandstreifen, Blühstreifen und Flächenstilllegung bis zur vielfältigen Fruchtfolge führen nach unseren Berechnungen zu relativ hohen Anpassungskosten für die teilnehmenden Betriebe. Auf Standorten mit einem hohen Ertragspotenzial und in den Veredlungsregionen sind die Kosten am höchsten.
Wichtige Beispiele: Auf den Gunststandorten entstehen durchschnittliche Kosten für die Flächenstilllegung in Höhe von 1.015 Euro/ha Maßnahme, für die Begrünung 91 Euro/ha Ackerfläche, die vielfältige Fruchtfolge verursacht Kosten von 124 Euro/ha Ackerfläche und für die praxisrelevanten Varianten der einjährigen Blühflächen, Blühstreifen und Feldrandstreifen ist ein Kostenrahmen von durchschnittlich 1.150 Euro bis 1.350 Euro ermittelt worden.
Bei einer Basisprämie in Höhe von gut 150 Euro/ha mit Verpflichtungen von vier Prozent Stilllegung, Winterbegrünung und 100 Prozent Fruchtwechsel sowie den geplanten Prämien für die Öko-Regelungen werden die Direktzahlungen für einzelne Betriebe unattraktiv. Durch das steigende Preisniveau bei Getreide und Raps wird dies weiter verstärkt. Es wird Betriebe geben, die auf die Direktzahlungen verzichten, weil die Kosten für die Umweltleistungen höher sind als die Prämienhöhe. Allein der Fruchtwechsel auf 100 Prozent der Fläche kann für einige zum Stolperstein werden.
Teils sind die Förderprämien bei den freiwilligen einjährigen Öko-Regelungen (Eco-Schemes) insbesondere für die Gunststandorte deutlich zu niedrig: Für die vielfältige Fruchtfolge mit fünf Früchten, davon mindestens zehn Prozent Leguminosen, hat der Bund eine Förderhöhe von 30 Euro/ha vorgeschlagen. Die Maßnahme ist mit deutlichen Anpassungsreaktionen verbunden. Nach unseren Berechnungen belaufen sich die Kosten für die Maßnahme auf den guten Standorten auf durchschnittlich 124 Euro/ha. Weiteres Beispiel ist die Flächenstilllegung: Die gestaffelten Prämien in Höhe von 500 Euro (für den 6. Prozentpunkt Stilllegung) und 300 Euro (ab dem 8. Prozentpunkt) sind nicht attraktiv.
Bei den Maßnahmen der zweiten Säule legen sich die Landwirte (im Gegensatz zu den einjährigen Maßnahmen in den Öko-Regelungen) über einen mehrjährigen Zeitraum fest. Mehrjährige Maßnahmen, beispielsweise bei den Blühflächen oder Wildpflanzenflächen, führen tendenziell zu geringeren Anpassungskosten. Auch sollten in Zukunft Agrarumweltmaßnahmen konzipiert werden, bei denen der Aufwuchs noch genutzt werden kann. Erste Berechnungen zeigen, dass mit solchen Maßnahmen die Anpassungskosten deutlich reduziert werden können.
Mit der GAP ab 2023 sollen umweltpolitische Ziele stärker verwirklicht werden. Die Maßnahmen müssen auf Akzeptanz bei den Landwirten stoßen. Die Ziele können nur gemeinsam mit den Landwirten erreicht werden. Es werden daher wirtschaftlich attraktive Maßnahmen bei den Öko-Regelungen (Eco-Schemes) und den Agrarumweltmaßnahmen der zweiten Säule benötigt. Um die Landwirte auch auf den Gunststandorten zu erreichen, muss bei der Prämienhöhe teils nachjustiert werden.
An der FH Südwestfalen wurde zu diesem Thema ein ausführliches Gutachten erstellt. Es kann über den folgenden Link heruntergeladen werden: https://fh-swf.sciebo.de/s/ak5dfL1kjZqhaM9
Für die Kurzfassung ist der folgende Link eingerichtet: https://fh-swf.sciebo.de/s/ZUywMeWWM1adJ2k