Kleinanleger vor unbegrenzten Verlusten schützen
Wolfgang Sabel zu den Einschränkungen bei der Preisabsicherung von Agrarprodukten
Landwirte und Landwirtinnen sind immer mehr Risiken ausgesetzt. Extreme Wetterereignisse wie Dürre, Sturm oder Dauerregen treten – bedingt durch den Klimawandel immer häufiger auf und verursachen erhebliche Ertrags- und Qualitätsverluste. Hinzu kommen extreme Preisschwankungen für Getreide, Mais und Raps. Hier hat sich für viele Betriebsleiter die Preisabsicherung über Warenterminbörsen etabliert.
Der Handel über Warenterminbörsen bietet die Möglichkeit, Risiken durch Preisschwankungen abzusichern. Immer mehr Landwirte und Landwirtinnen sichern ihre Erzeugnisse direkt über Broker an der Warenterminbörse ab, die ihre Aufträge an der Börse flankiert von einer Bank übernehmen.
Seit dem Frühjahr dieses Jahres hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) eine Produktintervention gestartet mit dem Ziel, zukünftig Kleinanleger mit Sitz in Deutschland vor unbegrenzten Verlusten beim Future-Handen zu schützen. Dabei lag der Fokus nicht auf der Agrarwirtschaft, sondern eher auf den Finanzmärkten. Dank des Engagements von Brokern, Agrarverbänden und weiteren Marktteilnehmer:innen konnte ein vollständiges Verbot des Futures-Handels für deutsche Kleinanleger und somit auch für die meisten Landwirte und kleineren Betriebe der Agrarwirtschaft abgewendet werden. Mit einigen Einschränkungen können Kleinanleger ab Januar 2023 weiterhin ihre Agrarprodukte an der Warenterminbörse absichern.
Generelles Verbot abgewendet
Das Anliegen der Bafin, Kleinanleger vor einer finanziellen Schieflage zu schützen, ist zunächst zu begrüßen. Kleinanleger sind in der Agrarbranche Landwirt:innen, die zumeist nur wenige Kontrakte im Jahr an der Börse zur Absicherung handeln. Professionelle Kunden wie Agrarhandelsunternehmen, die in größerem Umfang an den Börsen aktiv sind, sind von der neuen Verordnung der Bafin nicht betroffen. Um ein generelles Verbot des Futures-Handels für Kleinanleger mit allen seinen Vorteilen bei der Preisabsicherung zu verhindern, haben wir als Broker die Intervention der Bafin in den vergangenen Monaten eng begleitet und in Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Verbänden und weiteren Marktteilnehmern entsprechendes Fachwissen eingebracht. Die Notwendigkeit einer transparenten Preisabsicherung über den Terminmarkt für landwirtschaftliche Betriebe wurde in den Gesprächen mehrfach thematisiert und die Notwendigkeit erkannt.
Teilbeschränkung von Futures
Am 30. September 2022 gab die BaFin dann eine Allgemeinverfügung bekannt, in der die Teilbeschränkung von Futures angeordnet wurde. Diese Verfügung zielt darauf ab, den finanziellen Schutz für in Deutschland ansässige Privatkunden zu verbessern und begrenzt deren Verluste beim Handel mit Futures auf die bei der Wertpapierfirma hinterlegten Gelder. Futures dürfen somit nur noch Kleinanlegern angeboten werden, wenn die Nachschusspflicht vertraglich von Seiten der Banken ausgeschlossen wird. Oder aber der Kleinanleger bestätigt vor dem Abschluss eines jeden Geschäftes, dass die Futures Order zu Absicherungszwecken zum Beispiel für Weizen oder Raps erworben werden soll. Damit will die Bafin verhindern, dass unbedarfte Kleinanlegen durch den Futures-Handel in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Der Clearingpartner in Deutschland, der die meisten Landwirt:innen beheimatet, die Saxobank, hat sich für die Alternative der vertraglichen Ausschlusspflicht von Nachschüssen entschieden und entsprechend interne Prozesse umgestellt. Es ist der Bank somit nicht mehr möglich, Ansprüche aus Kundenverlusten geltend zu machen, die durch den Futures-Handel entstanden sind und die die gehaltenen Barsicherheiten übersteigen. Das hat aber auch zur Folge, dass die im Handelsaccount gehaltenen Limits (Exposure Limit) verändert werden. Ab dem 1. Januar 2023 gelten für Kleinanleger bei der Saxobank in der maßgeblichen Produktklasse folgende Kontraktlimits, die in den Depots gehalten werden dürfen:
Euronext-Weizen: 110 Lots
Euronext-Raps: 50 Lots
EEX-Kartoffeln: 20 Lots
Kunden, die am 31. Dezember 2022 noch eine höhere Kontraktanzahl halten, dürfen diese auch über den 1. Januar 2023 hinaus verwalten und abbauen, danach jedoch keine neuen Positionen über die neuen Limits eingehen.
Die Margins sollen vorerst nicht erhöht werden. Die Saxobank behält sich allerdings vor, diese gegebenenfalls anzupassen und entsprechend die Kapitalanforderungen zu erhöhen.
Wir wissen, dass die neuen Regelungen eine Einschränkung bedeuten. Dennoch ist positiv anzumerken, dass die Saxobank Kleinanlegern und somit auch vielen deutschen Landwirten weiterhin Preisabsicherungen über die bekannten Futures-Märkte ermöglicht.