Positivliste für Einzelfuttermittel veröffentlicht
Die aktualisierte 15. Auflage der Positivliste für Einzelfuttermittel enthält neben fünf neu aufgenommenen Einzelfuttermitteln nun auch die weiterentwickelten Aufnahmekriterien für Einzelfuttermittel in die Positivliste.
Die fundierte und kontinuierliche Arbeit der Normenkommission im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft zählt zu den zentralen und vielleicht sogar den wichtigsten Säulen seit der erfolgreichen Einführung 2001 und der steten Weiterentwicklung der Positivliste für Einzelfuttermittel in den vergangenen 20 Jahren. Die mit Futtermittelexperten aus Wissenschaft, Beratung, Analytik und Wirtschaft besetzte Normenkommission hat nach sorgfältiger fachlicher Prüfung in ihrer letzten Sitzung die Aufnahme von vier Einzelfuttermitteln in die Positivliste beschlossen.
Darüber hinaus wurde die Veröffentlichung der aktualisierten 15. Auflage der Positivliste für Einzelfuttermittel bekanntgegeben, in die die neuen Einzelfuttermittel neben der bereits zuvor veröffentlichten Ergänzung aufgenommen wurden. Die Positivliste steht kostenfrei zum Download zur Verfügung. Die englische Version erscheint in Kürze.
In der 15. Auflage der Positivliste wurden dazu neben einer Änderung eines bereits aufgenommenen Einzelfuttermittels zwei Rückführungen von der „Grauen Liste“ bei gleichzeitig einer Änderung vorgenommen. Die nach wie vor in der „Grauen Liste“ geführten Einzelfuttermittel verbleiben dort bis zur endgültigen Klärung.
Aufnahmekriterien für Einzelfuttermittel
Ferner enthält die 15. Auflage nun die vorab veröffentlichten Erweiterungen der Aufnahmekriterien für Einzelfuttermittel in die Positivliste in Anwendung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Diese umfassen im Wesentlichen Klarstellungen hinsichtlich der Dauer des Einsatzes sowie des belegten Beitrages eines Einzelfuttermittels zur Energie- oder Nährstoffversorgung. Ferner wurde im Sinne der Weiterentwicklung als neues Kriterium der Beitrag zur Unterstützung ernährungsphysiologischer Wirkungen im Organismus aufgenommen, um dem Sachverhalt Rechnung zu tragen, dass nicht alle Einzelfuttermittel über den vorgenannten eindeutigen Beitrag zur Energie- oder Nährstoffversorgung erklärt werden können. Diesbezüglich wurde in den Kriterien nun auch die klare Abgrenzung zu Arzneimitteln oder zugelassenen Futtermittelzusatzstoffen verankert. Die einzelnen Aufnahmekriterien sind dem Vorwort der Positivliste zu entnehmen, wo sie mit zusätzlichen, ergänzenden Erläuterungen ausgestattet wurden.
Kritische Kontrollpunkte
Die Normenkommission bewertet und entscheidet über Anträge zur Aufnahme in die Positivliste für Einzelfuttermittel. Anträge von Futtermittelherstellern auf Aufnahme in die Positivliste werden im Gegensatz zum EU-Katalog einer unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung hinsichtlich der verwendeten Rohstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe sowie des Herstellungsprozesses unterzogen. Zur Beurteilung eines vorgestellten Produktes als zur Nutztierernährung geeignet achtet die Normenkommission sehr intensiv auf die kritischen Kontrollpunkte im Verfahren.
Das Einzelfuttermittel wird anhand der Antragsunterlagen auf Unbedenklichkeit, insbesondere auf chemische Verunreinigungen, Rückstände von Verarbeitungshilfsstoffen sowie sonstige unerwünschte Stoffe geprüft. Grundlage der Beurteilung ist unter anderem die Vorlage eines umfassenden HACCP-Konzeptes mit den sich daraus ergebenden Analyseergebnissen und sonstigen Nachweisen inklusive der Beherrschungsmaßnahmen der CCP`s. Im Rahmen der Risikobewertung wird zudem festgelegt, ob ein Datenblatt notwendig ist. Weiter legt das Gremium ein besonderes Augenmerk auf den Futterwert und den tatsächlichen Einsatzzweck.
Fundierte Bewertung
Mit mehr als 400 eingetragenen Einzelfuttermitteln in 18 Futtermittelgruppen untermauert die Positivliste neben der enormen Vielfalt auch die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer gründlichen und vor allem fachlich fundierten Bewertung der bei der Herstellung von Lebensmitteln oder Bioenergie anfallenden Koprodukte, damit diese beim Nutztier als Einzelfuttermittel mit einer hohen Transparenz sowie sicher und zweckorientiert im Sinne einer funktionierenden, nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zum Einsatz kommen können.
Die Positivliste ist eine offene Liste, in der Streichungen, Änderungen oder Neuaufnahmen jederzeit möglich sind.
Dr. Detlef Kampf,
DLG-Fachzentrum Landwirtschaft,
d.kampf@dlg.org