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Neues zweiteiliges Merkblatt zur verlängerten Haltungsdauer bei Legehennen

Die Haltungsdauer von Legehennen ist für die Wirtschaftlichkeit der Eiererzeugung entscheidend. Durch kontinuierliche Züchtung auf Legepersistenz, Vitalität und hohe Bruchfestigkeit der Eischale sind die Legehybriden heute in der Lage, 420 bis 440 Eier in 500 Produktionstagen (entsprechend 71 bis 72 Wochen) zu legen. Somit ist eine längere Haltungsdauer der Legehennen über die früher üblichen 52 Wochen hinaus möglich.

Neben einer längeren Lebenserwartung und -leistung bei einer verlängerten Haltungsdauer reduziert sich auch die Anzahl der erforderlichen Ersatz-Junghennen und damit der Anteil der Junghennenkosten pro Ei. Die längere Haltung der Legehennen stellt allerdings höhere Ansprüche an das Management und die Fütterung. Einem optimalen Übergang von der Aufzucht in die Legephase kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. 

Induktion einer Legepause

Die Haltungsdauer kann aber nicht bei jeder Herde pauschal verlängert werden. Nur leistungsstarke Herden mit guten Kennwerten eignen sich dafür. Prinzipiell kann die Haltungsdauer der Legehennen auch durch die Induktion einer Legepause verlängert werden. Diese Maßnahme ist für die Tiere allerdings sehr belastend und sollte nur in Einzelfällen durchgeführt werden. Die generelle Verlängerung der Haltungsdauer ohne Legepause ist im Sinne des Tier- und Ressourcenschutzes dagegen wünschenswert und auch möglich. 

Optimierung von Management und Fütterung

Das neue zweiteilige DLG-Merkblatt zur Verlängerung der Haltungsdauer bei Legehennen stellt die wichtigsten Entscheidungskriterien und Managementempfehlungen für die Haltung von Legehennen in verlängerter Legeperiode bis in ein Alter von 80 bis 100 Lebenswochen dar. Während im ersten Teil die Zucht sowie die Optimierung von Management und Fütterung thema­tisiert werden, widmet sich der zweite Teil des Merkblatts der Gesunderhaltung, dem Tierverhalten, der Option zur Durchführung einer Legepause und ökonomischen Kalkulationen bei ver­längerter Haltungsdauer.

Susanne Gäckler,
DLG-Fachzentrum Landwirtschaft
s.gaeckler@dlg.org

 

Die beiden Merkblatt-Teile mit den Nummern 492 und 493 sind hier zu finden:

Merkblatt 492 (Teil 1)    Merkblatt 493 (Teil 2)