DLG-Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht
Der Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft setzt sich aus Landwirten, Beratern und Juristen zusammen. Die Mitglieder des Ausschusses identifizieren rechtlich relevante Themen für landwirtschaftliche Unternehmen und dessen Umfeld und sensibilisieren landwirtschaftliche Unternehmer für rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit deren unternehmerischen Tätigkeiten. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Entwicklung von generellen Lösungsansätzen für rechtliche Fragestellungen im Rahmen der Unternehmertätigkeit der Betriebsleiter.
Ziele und Arbeitsschwerpunkte
Der Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht sieht sich als ein Gremium zur Identifizierung, als Plattform für intensive Diskussionen und genereller Aufbereitung von rechtlichen Fragestellungen, die sich bei unternehmerischen Handeln in der landwirtschaftlichen Praxis ergeben.
Ziel der Arbeit des Ausschusses ist es:
- Für den Umgang mit rechtlichen Fragen Merkblätter und Schriften zu erstellen und zu veröffentlichen
- Organisation und Durchführung von öffentlichen Sitzungen im Rahmen von DLG-Veranstaltungen zum Wissenstransfer an die interessierte Öffentlichkeit
- Rechtliche Fragestellungen bei landwirtschaftlichen Unternehmertätigkeiten aufzeigen und generelle Lösungsansätze anbieten
- Die Bedeutung rechtlicher Fragen als wesentlichen Bestandteil des betrieblichen Risikomanagements herausstellen
Diese Aufgaben haben Aufgrund der immer weiter reichenden rechtlichen Beziehungen von landwirtschaftlichen Unternehmen in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen.
Aktivitäten und Aufgabenschwerpunkte des Ausschusses
- Regelmäßige Ausschuss-Sitzungen zu Themen aus dem Bereich Agrar- und Steuerrecht
- Erstellung von Publikationen zu den allgemeinen betrieblich relevanten Themen des Agrar- und Steuerrechts
Aktuelle Arbeitsschwerpunkte
- Bauen im Außenbereich
- Kooperationen – rechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich
Publikationen
Kooperationen in der Landwirtschaft | Teil 1 von 5
DLG-Merkblatt 478
Bei der Kooperation in der Landwirtschaft geht es um die freie Entscheidung selbständiger landwirtschaftlicher Unternehmer, eine mehr oder weniger eng vertraglich geregelte Zusammenarbeit ihrer Betriebe einzugehen. Ziele dieser Zusammenarbeit sind die Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse, die Verringerung des Unternehmerrisikos und/oder die Verbesserung der sozialen Bedingungen für die Kooperationspartner.
Bruchteilsgemeinschaften und Maschinengesellschaften | Teil 2 von 5
DLG-Merkblatt 479
Bei den nachfolgend beschriebenen Kooperationsformen der Bruchteils- und Maschinengemeinschaften geht es lediglich darum, gemeinsame Technik anzuschaffen und in den eigenen Betrieben oder auch überbetrieblich einzusetzen. Wesentliches Ziel ist die Senkung von Kosten und eine verbesserte Arbeitswirtschaft in den Einzelunternehmen. Eine engere Zusammenarbeit mit gemeinsamer Gewinnerzielungsabsicht des Zusammenschlusses besteht nicht.
Dienstleistungsgesellschaften und Lohnunternehmen | Teil 3 von 5
DLG-Merkblatt 480
Eine effiziente und zeitgerechte Maschinenausstattung ist heute für jeden Betrieb notwendig, um die Arbeit wirtschaftlich erledigen zu können. An der Auslastung mangelt es aber nicht selten. Das führt zu überhöhten Verfahrenskosten. Der erhoffte Einspareffekt, den die Technik erzielen soll, wird nicht erreicht. Mit Blick auf die Optimierung der eigenen betrieblichen Kosten gerät eine überbetriebliche Zusammenarbeit verstärkt in den Fokus. Einspareffekte infolge einer besseren Maschinenauslastung ergeben sich im Bereich der Abschreibung, den Zinskosten und ggf. den Lohnkosten.
Bezugs- und Absatzkooperationen | Teil 4 von 5
DLG-Merkblatt 481
Einer weitere Form der Teilkooperation ist die Bezugskooperation, zu der sich Landwirte zusammenschließen, um Betriebsmittel oder auch Investitionsgüter gemeinsam günstiger einzukaufen, als sie es vielleicht einzeln könnten. Die Kooperationstiefe ist dabei noch vergleichsweise gering. Einkaufsgemeinschaften können vergleichsweise lockere Zusammenschlüsse sein.
Anders sieht es in der Regel bei Absatzkooperationen aus, zu denen sich Landwirte zusammenschließen, um gemeinsam Produkte höherpreisiger zu vermarkten, als sie es vielleicht einzeln könnten oder um gemeinsam neue Märkte zu erschließen und nachhaltig zu bedienen.
Vollkooperationen | Teil 5 von 5
DLG-Merkblatt 482
Im Gegensatz zu echten Betriebs- oder Unternehmenszusammenschlüssen, bei denen das gesamte Betriebsvermögen der Beteiligten in einer Gesellschaft aufgeht, geht es bei der Kooperation immer um eine Zusammenarbeit der Unternehmen auf Zeit. Selbst wenn das Ziel ist, auf eine lange Zeit zusammenzuarbeiten, muss auch bei enger Zusammenarbeit die Auflösung der Kooperation ohne große wirtschaftliche Probleme für die einzelnen Beteiligten möglich sein.
Eigentumsschutz durch Mitgestaltung
DLG-Kompakt 05/2019
Ein Widerspruchsverfahren mit anschließendem Gerichtsverfahren gegen einen Flurbereinigungsplan nimmt im Schnitt mindestens zwei Jahre, eher bis zu sechs Jahre oder mehr ein.
Dieser mühsame Rechtsweg kann dadurch verhindert werden, dass von Beginn des Flurbereinigungsverfahrens an dieses begleitet und die Möglichkeiten der Mitgestaltung und Einflussnahme geltend gemacht werden.
Diese DLG-kompakt Broschüre soll helfen, den Ablauf des Verfahrens mitzuverfolgen und die wichtigen Termine wahrzunehmen.
Vorsicht Umsatzsteuer - Grundlagen, die Sie kennen sollten
DLG-Merkblatt 429
Der Inhalt dieses Merkblattes richtet sich vornehmlich an landwirtschaftliche Unternehmer und soll einen grundsätzlichen Überblick und zusätzliche Erläuterungen zum deutschen Umsatzsteuersystem und umsatzsteuerlichen Besonderheiten für landwirtschaftliche Betriebe geben. Die Inhalte sind hierbei lediglich eine Kurzdarstellung der besonderen Regelungen im deutschen Umsatzsteuerrecht für landwirtschaftliche Betriebe, die dementsprechend nicht sämtliche und insbesondere spezielle Fallkonstellationen umfassen können.
Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel
DLG-Merkblatt 421
Dieses Merkblatt richtet sich hauptsächlich an landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe. Das am häufigsten im Getreidehandel angewandte Regelwerk sind die Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel. Um typische Fehler mit zum Teil gravierenden finanziellen Auswirkungen zu vermeiden, soll dem Landwirt mit diesem Merkblatt eine praktische Hilfestellung bei der richtigen Anwendung gegeben werden.
Betriebsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge
DLG-Merkblatt 402
Die Arbeitsgruppe Agrarrecht der DLG hat in einem neuen Merkblatt zusammengestellt, welche Vorüberlegungen anzustellen sind, um erfolgreich eine Betriebsübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge durchführen zu können. Das Merkblatt ist in Form einer Checkliste aufgebaut, die diskussionswürdige Themenbereiche, nicht aber Lösungen aufzeigt.
Kontakt
Geschäftsführung
Dr. Achim Schaffner
DLG e.V.
Fachzentrum Landwirtschaft
Eschborner Landstraße 122
60489 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 (0) 69/24 788-321
Fax: + 49 (0) 69/24 788-114
Vorsitzender
Volker Henties
Rechtsanwälte Henties und Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wilhelmstr. 23
38350 Helmstedt
Stellv. Vorsitzende
Birger Wesche
Steuerberatungsgesellschaft Born mbH
Halchtersche Str. 4
38304 Wolfenbüttel