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Datenerfassung - Notwendigkeit und Chance

DLG-Merkblatt 338

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Autoren:

Testzentrum Technik und Betriebsmittel,
Ausschuss für Arbeitswirtschaft und Prozesstechnik

Bearbeitet von:
– Hubertus Paetow, Praktischer Landwirt, Finkenthal
– Peter Jürschik, Agrocom, Bielefeld

Eine Aufzeichnung von Arbeits- und Prozessdaten in der Landwirtschaft ist nicht neu. Klassisches Beispiel dafür ist die Ackerschlagkartei, die von vielen Landwirten handschriftlich bzw. auf Papiervorlagen geführt wird und mit der Einführung der PCs auch als Software verfügbar wurde. Spätestens seit Cross Compliance ist die Dokumentation jedoch ein fester Bestandteil der Produktion. Dabei ist nicht die Dokumentation an sich neu, sondern das Festlegen der Art und des Umfangs der aufzuzeichnenden Daten per Gesetz und der Einsatz von Sanktionen zur Durchsetzung von Dokumentationspflichten.

Einmal erfasste Arbeits- und Prozessdaten können vielfältig genutzt werden. Der Landwirt sollte vorrangig die interne Nutzung der Daten zur Optimierung seiner Abläufe im Betrieb entwickeln. Sie werden jedoch auch für externe Zwecke, z.B. als Nachweise gegenüber Verwaltung und Abnehmern, benötigt.

Kontakt

DLG e.V. • Michael Biallowons • Tel.: +49(0)69/24 788-209 • m.biallowons@DLG.org