Frostsichere Wasserversorgung von Schweinen in Außenklimaställen
DLG-Merkblatt 319
Autoren:
Ausschuss für Technik in der tierischen Produktion
Bearbeitet von:
Dr. B. Haidn, Landtechnik Weihenstephan,
Dr. D. Hesse, FAL,
Prof. Dr. W. Büscher, Universität Halle,
Dr. U. Brehme, ATB Potsdam Bornim,
Dr. M. Karrer, BLT Grub
Für Schweine ist die uneingeschränkte Verfügbarkeit von qualitativ einwandfreiem Wasser eine Grundvoraussetzung für hohe Leistungen und die notwendige Wirtschaftlichkeit. In der Schweinehaltungsverordnung (§10 Abs. 3) ist festgelegt:
- „Es muss sichergestellt sein, dass alle Schweine mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität versorgt werden.“
- „Jedes über zwei Wochen alte Schwein muss jederzeit Zugang zuWasser haben.“
- „Bei Verwendung von Selbsttränken muss für jeweils höchstens 12 Schweine eine Tränkestelle vorhanden sein.“ (§4 Abs.2 Nr. 4, §6 Abs. 2
Die Umsetzung dieser gesetzlichen Verordnung bedeutet:
- auch für Saugferkel müssen Tränken vorhanden sein (1 Tränke je Wurf),
- für Mastschweine sind auch bei Flüssigfütterung Tränken vorzusehen und
- in Außenklimaställen darf die Wasserversorgung nicht durch Frost unterbrochen sein.
Da in Außenklimaställen die Gebäudehülle nicht wärmegedämmt ist und es deshalb auch nicht sinnvoll ist, Heizsysteme zur Erhöhung der Stalltemperatur einzusetzen, kann bei tiefen Außentemperaturen die Stalltemperatur unter den Gefrierpunkt absinken. Versorgungsunterbrechungen, Schäden am Versorgungssystem und erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand sowie Kosten für die Tränkewasserbereitstellung von Hand und für Reparaturen können durch technische und bauliche Maßnahmen schon bei der Planung vermieden werden. Ziel dieses Merkblattes ist es daher, für Neu- und Umbau eine Übersicht der technischen Lösungen zur frostsicheren Wasserversorgung zu geben. Baulich technische Anforderungen der Systeme sollen genannt werden; in die Bewertung wird auch der Energiebedarf einbezogen.