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Bereich Ökologie

DLG-Nachhaltigkeitsbericht 2016

Indikator 8: Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln

Grundwasser ist ein wesentliches Element des Naturhaushalts und unverzichtbar für Mensch, Tier und Pflanze. 70 % des Trinkwassers in Deutschland entstammen dem Grundwasser. Oberflächennahes Grundwasser versorgt Pflanzen und speist Flüsse.

Daher fordert die europäische Wasserrahmenrichtlinie einen „guten mengenmäßigen Zustand“ und einen „guten chemischen Zustand“ des Grundwassers. Im Jahr 2010 erreichten 63 % der Grundwasserkörper einen „guten chemischen Zustand“. Altlasten, Altablagerungen, Unfälle und undichte Abwasserkanäle führen zu lokal begrenzten Belastungen. Darüber hinaus sind vor allem diffuse Stoffeinträge aus Industrie, Landwirtschaft und Verkehr für die Grundwasserbelastung verantwortlich.
Einen Ordnungsrahmen zur Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukten im Grundwasser setzt der Gesetzgeber. Das Pflanzenschutzgesetz sieht eine Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nur dann vor, wenn der Schutz der Gewässer vor Pflanzenschutzmitteleinträgen sichergestellt ist und bei ordnungsgemäßer Anwendung den strengen Grenzwert der Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 in Höhe von 0,1 µg/l Pflanzenschutzmittel bzw. deren relevanten Metaboliten eingehalten wird.

In den Untersuchungszeiträumen seit 1990 ist der Nachweis von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser ständig zurückgegangen mit einem leichten Wiederanstieg in der letzten Untersuchungsperiode. Demnach waren in dieser letzten Untersuchungsperiode von 2009 – 2012 insgesamt 80,9 % der Proben ohne Nachweis von Pflanzenschutzmitteln, gegenüber 82,6 % im Zeitraum 2006 – 2008. Weitere 14,5 % der Proben enthielten im Zeitraum 2009 – 2012 einen Nachweis unterhalb von 0,1 µg/l und weitere 4 % der Proben enthielten Pflanzenschutzmittelrückstände unterhalb des Grenzwerts in der Spanne von 0,1 µg/l bis 1 µg/1. Der Anteil der Proben mit Belastungen über dem gültigen Grenzwert von 0,1 µg/l ist seit dem Jahr 1990 ebenfalls rückläufig von damals 8,6 % auf heute 4 % (Abbildung 8).

Die technische Entwicklung der Geräte zum Ausbringen der Pflanzenschutzmittel, das Ausweisen von Gewässerrandstreifen, die Beratung der Landwirte sowie die Fortbildung und der Sachkundenachweis sind wesentliche Bausteine zur Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen durch Anwendungsfehler, Abdrift, Drainageabfluss und Oberflächenabfluss bei Starkregenereignissen.

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Umweltbundesamt kommen in ihrem Bericht zur Trinkwasserüberwachung (2015) für den Zeitraum der Jahre 2011 bis 2013 zu dem Ergebnis, dass „Wasser für den menschlichen Gebrauch eine sehr hohe Qualität hat“ und in 99 % der Proben die Grenzwerte der mikrobiologischen und chemischen (auf Pflanzenschutzmittel) Qualitätsparameter nicht überschritten wurden.

Kontakt

DLG-Fachzentrum Landwirtschaft • Erik Guttulsröd • Tel.: +49(0)69/24788-302  e.guttulsroed@dlg.org