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Ziele nachhaltiger Entwicklung

DLG-Nachhaltigkeitsbericht 2016

Indikatoren Ökologie

Nr. Indikator
1 Flächeninanspruchnahme
2 Kulturpflanzendiversität
3 Stickstoffbilanz
4 Stickstoffeffizienz
5 Energieeffizienz
6 Treibhausgase
7 Biodiversität
8 Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln

Indikatoren Ökonomie und Innovation

Nr. Indikator
9 Flächenproduktivität
10 Leistung Milchkühe
11 Leistung Mastschweine
12 Kapitalintensität
13 Bruttowertschöpfung
14 Anlageinvestitionen
15 Produktionsanteile
16 Subventionen

Indikatoren Soziales und internationale Verantwortung

Nr. Indikator
17 Ausbildung
18 Berufsqualifikation
19 Promotionen und Habilitationen
20 Arbeitsunfälle
21 Agrarimporte aus Entwicklungsländern
22 Agrarnahe Entwicklungshilfe
23 Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln

Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro formulierten die beteiligten Staaten Grundsätze für eine nachhaltige Entwicklung. Im Jahr 2000 folgte dann auf internationaler Ebene die UN-Millennium Deklaration, in der acht Ziele zur nachhaltigen Entwicklung (Millennium Development Goals, MDG) formuliert wurden. Inzwischen gibt es darüber hinaus eine ganz aktuelle Initiative der Vereinten Nationen, in der eine noch ehrgeizigere Nachhaltigkeitsstrategie und -zielsetzung von hochrangigen Experten und Teilnehmern eines offenen Dialogforums vorbereitet wird. Diese Initiative firmiert unter dem Stichwort post-2015 Development Agenda der UN bzw. unter Sustainable Development Goals (SDG).

Auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im Dezember 2015 in Paris haben erstmals alle 195 vertretenen Länder einen Vertrag beschlossen, der ab 2020 in Kraft treten soll. Dieser beinhaltet eine Eindämmung der Erderwärmung auf unter 2 Grad Celsius. Das Ziel liegt bei einer Erwärmung von maximal 1,5 Grad Celsius. Die Treibhausgasemissionen sollen abgesenkt werden. Hierbei erhalten die Entwicklungsländer deutlich mehr Zeit als die Industrieländer. Ab 2023 sollen nationale Klimaziele, z. B. Selbstverpflichtungen zur CO2-Reduktion, alle 5 Jahre durch unabhängige Experten überprüft werden. Die Industriestaaten haben den Entwicklungsländern Finanztransfers zur Bekämpfung und Anpassungen an den Klimawandel und dessen Folgen zugesagt. Der Vertrag soll im April 2016 unterzeichnet werden.

Auch auf europäischer Ebene wurden Nachhaltigkeitszielsetzungen beschlossen: Der Europäische Rat verabschiedete 2001 eine EU-Nachhaltigkeitsstrategie, die zuletzt 2006 überarbeitet wurde. Sie soll einen politischen Rahmen mit langfristiger Orientierung für die Unionspolitiken und -strategien darstellen. Dabei soll eine sogenannte „ganzheitliche Betrachtung“ Kohärenz zwischen den einzelnen Programmen und Vorhaben der EU herstellen. Hierzu strebt die EU eine vertikale Verknüpfung der Strategien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene an. Folgende strategische Handlungsfelder stehen im Mittelpunkt:

  • Klimawandel und erneuerbare Energien, nachhaltiger Verkehr
  • Nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch
  • Natürliche Ressourcen
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Soziale Integration, Bevölkerungsentwicklung und Migration
  • Globale Herausforderungen in Bezug auf Armut und nachhaltige Entwicklung
  • Maßnahmen als Beitrag zur Wissensgesellschaft (berufliche Bildung, Forschung und Entwicklung, Finanzierungs- und Wirtschaftsinstrumente).

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 2002 ihre Nachhaltigkeitsstrategie vorgelegt und die Entwicklung zuletzt im Jahr 2012 in einem sogenannten Fortschrittsbericht, der auf dem vorherigen Bericht aus dem Jahr 2008 aufbaut, bewertet. Ziel der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, Umweltschutz, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Verantwortung so zusammenzuführen, dass Entscheidungen unter allen drei Gesichtspunkten dauerhaft tragfähig sind. Diese Strategie soll Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialen Zusammenhalt und internationale Verantwortung gewährleisten.

Auswahl der Nachhaltigkeitsindikatoren

Die in diesem Bericht ausgewählten und dargestellten Indikatoren sind eine Fortschreibung der 2014 festgelegten Indikatoren. Um den Nachhaltigkeitsbericht überschaubar zu halten, schien es sinnvoll, die umfangreiche Liste der potenziellen Indikatoren auf die wesentlichen zu beschränken. Zudem sollten nur solche Indikatoren ausgewählt werden, für die es verlässliche, gut dokumentierte und lange Zeiträume umfassende Statistiken gibt. Wo Defizite verbleiben, sind diese beschrieben worden.
Einvernehmen herrscht auch darüber, dass die Indikatoren den drei Bereichen ökonomische Effizienz, Umweltverträglichkeit und soziale Akzeptanz des international gängigen Nachhaltigkeitskonzepts zuzuordnen sind.

Schließlich wurden Überlegungen angestellt, in Anlehnung an den Welthungerindex und den Human Development Index auch einen aggregierten Nachhaltigkeitsindex für die deutsche Landwirtschaft abzuleiten. Dieser soll jährlich berechnet werden. Der Index umfasst gleichgewichtet alle drei genannten Komponenten der Nachhaltigkeit und wird auf der Basis von vier Einzelindikatoren berechnet. Diese wurden so ausgewählt, dass sie möglichst repräsentativ ihren Bereich beschreiben. Der Index wird in Kapitel 4 vorgestellt. Der Gesamtindikator hat den Charme, einer breiten Öffentlichkeit die nachhaltige Entwicklung jährlich in kurzer und prägnanter Form darzustellen und eine internationale Vergleichbarkeit herzustellen.

Kontakt

DLG-Fachzentrum Landwirtschaft • Erik Guttulsröd • Tel.: +49(0)69/24788-302  e.guttulsroed@dlg.org